Abteilung für Hochschulstudierende
Die Abteilung für Hochschulstudierende ist zuständig für nationale Hochschulaufnahmeprüfungen (für das Bachelorstudium, die Erwachsenenbildung und das Aufbaustudium) und die Zulassung. Sie verwaltet die Studienabschlüsse und Einschreibungen der Studierenden. Sie leitet die Bildungsbehörden auf lokaler Ebene sowie Universitäten und Hochschulen bei der Beratung der Hochschulabsolventen an und erarbeitet die Politik zur Beschäftigungsförderung der Hochschulabsolventen. Sie ist das ausführende Organ für nationales spezielles Beschäftigungsgrogramm der Hochschulabsolventen.