Abteilung für Grundbildung
Die Abteilung für Grundbildung übernimmt die Oberleitung der Grundbildung, erarbeitet die Förderungspolitik für eine ausgewogene Entwicklung der allgemeinen Bildungspflicht sowie die Entwicklungspolitik für höhere Bildung, frühe Bildung und Förderpädagogik. In Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden entwirft die Abteilung für Grundbildung bildungspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bildung in ländlichen Gebieten und zur Gewährleistung der Bildungsgerechtigkeit im Bereich der allgemeinen Bildung. Sie legt mit anderen zuständigen Behörden und Abteilungen die Normen der allgemeinen Bildung als Handlungsrahmen für die allgemeinen Grund- und Mittelschulen fest. Sie entwirft grundlegende Unterrichtsunterlagen für die Grundbildung und fördert die Bildungsreform. Sie ist die beratende Stelle für die moralische Bildung, die außerschulische Erziehung und Sicherheitserziehung in Grund- und Mittelschulen und leitet die Informatisierung des Unterrichtswesens, die Ausstattung der Bibliotheken und Labors in Grund- und Mittelschulen.