Abteilung für Entwicklungsplanung
Die Abteilung für Entwicklungsplanung befasst sich mit der Entwicklungsplanung des nationalen Bildungswesens. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden stellt sie die Hochschulaufnahmepläne auf und legt die Standards für die Grundausstattung der Schulen und die Grundqualifikation des Lehrpersonals fest. Sie wirkt bei der Festlegung der schulischen Infrastruktur mit. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden überprüft und genehmigt sie die Gründung, Umbenennung, Abschaffung und Umgestaltung der Hochschulen. Sie ist zuständig für die Datenerhebung und -analyse des Bildungswesens. Sie verwaltet die Infrastruktur der dem Bildungsministerium direkt unterstehenden Hochschulen und Institutionen. Sie trägt die Verantwortung für die Gesamtplanung, Koordinierung und Verwaltung der schulischen Bildung in privater Trägerschaft. Sie übernimmt die Sicherheitsüberwachung an Hochschulen und leitet die marktorientierte Reform der Logistik der Hochschulen.