Abteilung für Aufsicht der außerschulischen Bildung
Die Abteilung hat die Aufgaben, die außerschulische Bildung für Schüler der Primar- und Sekundarstufe sowie für Kleinkinder im Kindergarten zu verwalten, die außerschulischen Bildungseinrichtungen beim Aufbau der Parteiarbeit anzuleiten und einschlägige Verordnungen zur Regulierung und Verwaltung der außerschulischen Bildung zu erarbeiten. In Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen legt sie die Normen für die Einrichtung von außerschulischen Online- und Offline-Bildungsstätten, für Bildungsangebote und Zeit, Personalqualifizierung, Gebühren und Überwachung fest und beaufsichtigt die Umsetzung. Sie ist für die umfassende Regulierung der außerschulischen Bildung zuständig und leitet die außerschulischen Bildungsstätten bei der Gestaltung der Arbeit im Rahmen des Gesetzes an. Darüber hinaus liegen die Standardisierung von Wettbewerben für Schüler der Primar- und Sekundarstufe sowie Berichterstattung und Bearbeitung von schwerwiegenden Problemen der außerschulischen Bildung in ihrer Kompetenz.