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        Aufgaben

        Gemäß der neuen Konzeption der organisatorischen Struktur des Staatsrats, die durch die 1. Tagung des XI. Volkskongresses angenommen wurde und der Mitteilung des Staatsrats über die Errichtung der Institutionen (Mitteilung des Staatsrats 2008, Nr. 11) wurde das Bildungsministerium als untergeordnete Behörde des Staatsrats gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören folgende Arbeitsbereiche:

        1. Das Bildungsministerium ist dafür zuständig, Richtlinien, Politik und Konzepte für Bildungsreform und -entwicklung zu entwerfen, Gesetze und Vorschriften zu erarbeiten und ihre Umsetzung zu überwachen.

        2. Das Bildungsministerium ist verantwortlich für die Gesamtplanung und koordinierte Verwaltung des Bildungswesens aller Art auf allen Ebenen. Es legt in Zusammenarbeit mit anderen Behörden die Standards für die Grundausstattung der Schulen und die Grundqualifikation des Lehrpersonals fest, leitet die Schulen bei der Bildungsreform an und sammelt, analysiert und publiziert die Grundinformationen über das Bildungswesen.  

        3. Zu seinen Aufgaben gehören die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der allgemeinen Bildungspflicht und die Gewährleistung der Bildungsgerechtigkeit. Es trägt die Verantwortung für die Gesamtentwicklung und Koordination der allgemeinen Bildungspflicht, für die Entwicklung der höheren Schulen, der frühen Bildung und Förderschulen. Es arbeitet grundlegende Anforderungen mit Curricula für die schulische Bildung aus, organisiert die Überprüfung der nationalen Lehrstoffe für die Grundbildung und fördert die umfassende Umsetzung der kompetenzorientierten Bildung.

        4. Das Bildungsministerium gibt Anleitungen im Bereich der Schulinspektionen, organisiert die Überprüfung und Begutachtung der höheren Schulbildung, Grundschulbildung und frühen Bildung sowie Alphabetisierung der Altersgruppe zwischen 15 und 40 Jahren. Es ist das federführende Ministerium für die Entwicklungs- und Qualitätsüberwachung der Grundbildung.

        5. Es ist das federführende Ministerium für die Entwicklung und Reform der beschäftigungsorientierten Berufsbildung, für die Erstellung der Verzeichnisse der Lehrveranstaltungen der Berufsbildung, der Curricula und der Begutachtungskriterien, für die Zusammenstellung der Lehrmaterialien und Berufsberatung.

        6. Das Bildungsministerium übernimmt die Leitung der Entwicklung und Reform des Hochschulwesens und ist verantwortlich für die Vertiefung der Reformen der direkt dem Bildungsministerium unterstehenden Hochschulen. Es erstellt das Verzeichnis der Studienfächer der Hochschulbildung und Anleitungsdokumente für das Unterrichtswesen. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden überprüft und genehmigt das Bildungsministerium die Gründung, Umbenennung, Abschaffung und Umgestaltung der Hochschulen. Es ist zuständig für die Umsetzung und Koordinierung des „211-Projekts“ und „985-Projekts“ und für die Gesamtplanung und Anleitung der Hochschulbildung und Weiterbildung und fördert die Begutachtung der Hochschulbildung.

        7. Es verwaltet die zugewiesenen Finanzmittel für das Bildungswesen, wirkt bei der Ausarbeitung der Bestimmungen über Finanzierung, Transferzahlung und Investment in Bildungsinfrastruktur mit und stellt die Bildungsausgaben für das ganze Land zusammen.

        8. Das Bildungsministerium ist zuständig für die Gesamtplanung und Anleitung des Bildungswesens für die chinesischen ethnischen Minderheiten und koordiniert die einschlägige Hilfeleistung für die Minderheiten und Minderheitengebiete.

        9. Das Bildungsministerium leitet die Schulen aller Ebenen bei der politischen, moralischen, sportlichen, künstlerischen Bildung und in Sachen der Landesverteidigung an. Es leitet die Hochschulen beim Aufbau der Partei und bei der Stabilisierung an.

        10. Das Bildungsministerium verwaltet den Lehrerberuf. In Zusammenarbeit mit einschlägigen Behörden stellt es die beruflichen Qualifikationen für das Lehramt verschiedener Stufen zusammen und sorgt für deren Umsetzung, um gut qualifiziertes Lehrpersonal zu bilden und zu gewinnen.

        11. Das Bildungsministerium trägt die Verantwortung für Hochschulaufnahmeprüfungen, Studienabschlüsse und Einschreibungen der Studierenden. In Zusammenarbeit mit einschlägigen Behörden stellt das Bildungsministerium die Hochschulaufnahmepläne zusammen, wirkt bei der Ausarbeitung der Politik zur Beschäftigungsförderung der Hochschulabsolventen mit und leitet die Hochschulen bei der Berufsberatung und Existenzgründung an.

        12. Das Bildungsministerium plant und leitet die Forschungsarbeit in Naturwissenschaften, Philosophie und Sozialwissenschaften an Hochschulen. Es leitet und koordiniert die Hochschulen, um so zum Aufbau des nationalen Innovationssystems beizutragen und die nationalen Sonderforschungsprojekte umzusetzen. Das Bildungsministerium leitet die Hochschulen beim Aufbau und bei der Entwicklung der technischen Innovationsplattform auf universitärer Ebene an und gibt Anweisungen in Informatisierung der Bildung und Vernetzung von Lehre, Forschung und betrieblicher Anwendung.

        13. Das Bildungsministerium fördert und organisiert den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Es erarbeitet bildungspolitische Richtlinien und Vorschriften für das Auslandsstudium der chinesischen Studierenden, Austauschprogramme für ausländische Studierende, Kooperationsprogramme zwischen chinesischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und ausländische Schulen für Kinder der in China arbeitenden ausländischen Staatsangehörigen. Es plant, koordiniert und fördert die Vermittlung der chinesischen Sprache weltweit und pflegt die Zusammenarbeit und den Austausch mit Hongkong, Macau und Taiwan.

        14. Das Bildungsministerium entwirft bildungspolitische Richtlinien und Maßnahmen für chinesische Sprachen, stellt mittel- und langfristige Pläne für die Pflege der chinesischen Sprachen auf, formuliert Normen und Standards für das Hochchinesisch und für die Minderheitensprachen, organisiert und koordiniert Inspektionen bezüglich deren Umsetzung, fördert die Verbreitung der Standardsprache sowie die Ausbildung von benötigten Lehrkräften dafür.

        15. Das Bildungsministerium ist zuständig für die Verleihung der akademischen Titel, sorgt für die Umsetzung der staatlichen Bestimmungen, die akademische Abschlüsse betreffen und ist verantwortlich für die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen.

        16. Das Bildungsministerium ist federführend für die internationale Zusammenarbeit zwischen einschlägigen chinesischen Behörden und UNESCO in Bildung, Technik, Kultur und anderen Bereichen. Das Bildungsministerium agiert als Verbindungsstelle zwischen chinesischen Behörden und dem Sekretariat des UNESCO und anderen Institutionen und Organisationen.

        17. Das Bildungsministerium führt die vom Staatsrat zugewiesenen Aufträge aus.